· Fachbeitrag · Praxismanagement
Voraussetzung „fachübergreifend“ soll fallen: Auf dem Weg zum „reinen“ Zahnarzt-MVZ?
von Dr. Detlev Nies, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Zahnarztpraxen, und Dipl.-Volkswirtin Katja Nies, Köln
| Gibt es bald „reine“ Zahnärzte-MVZ? Diese Frage stellt sich, da die Koalition verabredet hat, die Voraussetzung „fachübergreifend“ zu streichen. Dies bedeutet bisher, dass allein Ärzte mit unterschiedlichen Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnungen Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gründen dürfen. Dieser Beitrag gibt einen aktuellen Ausblick. |
Ausblick auf Zahnärzte-MVZ
Während das Vertragsarztrechts-Änderungsgesetz zum 1. Juli 2007 klargestellt hat, dass sogenannte „gemischte“ MVZ mit Ärzten und Zahnärzten gegründet werden können, scheiterte bisher die Gründung reiner zahnmedizinischer MVZ an der fehlenden „fachübergreifenden“ Tätigkeit. Nachfolgend soll die bisherige Entwicklung der MVZ skizziert und ein Blick in den Koalitionsvertrag geworfen werden, um mögliche Entwicklungen aufzuzeigen.
MVZ im ärztlichen Sektor
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat in ihrer jüngsten Veröffentlichung Anfang 2014 zur Entwicklung der MVZ folgende Gesamtkennzahlen zusammengestellt (Stichtag: 31. Dezember 2012):
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