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  • · Fachbeitrag · Praxisorganisation

    8 Tipps für ein erfolgreiches Management von Heil- und Kostenplänen in der Zahnarztpraxis

    von Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg, RA und FA für MedR, Hamburg, www.rechtsanwalt-schinnenburg.de 

    | Zur Abrechnung der Versorgung gesetzlich versicherter Patienten mit Zahnersatz und Zahnkronen muss ein schriftlicher Heil- und Kostenplan (HKP) erstellt sowie die abgeschlossene Behandlung auf demselben Formular abgerechnet werden. Dies bedeutet Mehrarbeit. Zudem wird nicht selten ein HKP geschrieben, die entsprechende Behandlung aber nie durchgeführt. Außerdem prüfen Kassenzahnärztliche Vereinigungen (KZVen) und Krankenkassen abgerechnete HKP immer kritischer. Es lohnt sich deshalb, ein durchdachtes HKP-Management in Ihrer Praxis einzuführen. |

    Tipp 1: Eine vorherige Genehmigung ist nicht immer nötig

    Grundsätzlich müssen alle HKP vor Beginn der Behandlung der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Dies ist zwar lästig, man sollte sich jedoch strikt an diese Regel halten und nicht dem Drängen des Patienten nachgeben und „schon mal anfangen“. Auch reicht ein (fern-) mündliches Einverständnis der Krankenkasse nicht aus - es muss schriftlich, zur Not per Telefax, erteilt werden. Zum Glück verzichten die Krankenkassen bei immer mehr Behandlungen auf die vorherige Genehmigung.

     

    Leider verhalten sich die Krankenkassen in dieser Hinsicht sehr unterschiedlich, und es kommt regelmäßig zu Änderungen. Deshalb sollte man bei der KZV nachfragen. Im Zweifel sollte man eine vorherige Genehmigung veranlassen, da sie dem Zahnarzt mehr Sicherheit gibt, um die folgenden Fragen beantwortet zu wissen: Ist der Patient wirklich bei der Krankenkasse versichert? Erhält er einen erhöhten Zuschuss? Verlangt die konkrete Krankenkasse nicht doch eine vorherige Genehmigung?