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  • · Fachbeitrag · Praxisplanung

    Ist Ihre Zahnarztpraxis barrierefrei? - Praxis-Tool gibt individuelle Empfehlungen

    von Moritz Kohl, Medienbüro Medizin, Hamburg, www.mbmed.de 

    | Laut aktuellem Teilhabebericht der Bundesregierung lebten 2009 in Deutschland 9,6 Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung und etwa 17 Millionen mit einer Beeinträchtigung. Um Ihre Zahnarztpraxis für diese Menschen besser zugänglich zu machen, müssen Sie nicht alles aufwendig umgestalten: Oft machen kleine Veränderungen einen großen Unterschied - auch für ältere Menschen oder Eltern mit Kindern. Das Praxis-Tool Barrierefreiheit bietet jetzt individuelle Lösungsvorschläge. |

    Barrierefreiheit ist mehr als nur eine Rampe ...

    Bei dem Begriff „Barrierefreiheit“ denken viele zunächst an einen eben-erdigen Zugang für Rollstuhlfahrer. Aber eine Rampe an der Haustür ist nur der Anfang. Und eine Gehbehinderung, die Menschen an den Rollstuhl bindet, ist nur eine von vielen Handicaps. Dementsprechend gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Einrichtung so zu gestalten, dass Menschen mit Einschränkungen sie „in der allgemein üblichen Weise“, „ohne besondere Erschwernis“ und „grundsätzlich ohne fremde Hilfe“ nutzen können - so definiert § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes die Barrierefreiheit.

     

    PRAXISHINWEIS | Eine helle Beleuchtung und kontrastreiche Beschriftungen etwa können Sehbehinderten eine eigenständige Orientierung ermöglichen.