Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Pressemitteilung der KBV vom 28.03.2019

    Kurz vor dem Ruhestand noch an die TI anbinden? Hinweise für Praxisabgeber

    | Auch Ärzte und Psychotherapeuten kurz vor dem Ruhestand müssen ihre Praxis an die Telematikinfrastruktur anbinden. Sie sind ebenso verpflichtet, das Versichertenstammdatenmanagement durchzuführen ‒ andernfalls drohen spätestens ab Juli 2019 Sanktionen. Eine Übergangsregelung sieht das Gesetz nicht vor. Die Kosten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) werden in Form der Erstausstattungs- und TI-Startpauschale unabhängig davon erstattet, wie lang eine Praxis noch in Betrieb ist. Die Betriebskostenpauschalen werden solange ausgezahlt, wie die Praxis noch in Betrieb ist. |

    Auf Vertragslaufzeiten und Sonderkündigungsrecht achten

    Vor allem Ärzte und Psychotherapeuten, die bereits wissen, dass sie ihre Praxis in Kürze abgeben oder schließen werden, sollten vorab die Vertragslaufzeiten prüfen und bei Bedarf kürzere Laufzeiten mit dem Anbieter vereinbaren.

     

    Nicht nur für das Bundle mit den einzelnen technischen Komponenten gibt es langfristige Verträge für den Betrieb und die Wartung. Auch Verträge für den Praxisausweis (SMC-B) und den elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) haben unterschiedliche, teils sehr lange Laufzeiten. Die Verträge sollten daher in jedem Fall einen Passus zum Sonderkündigungsrecht bei Praxisaufgabe beinhalten.

    Übergabemöglichkeiten an Praxisnachfolger prüfen

    Ärzte in Praxisgemeinschaften oder mit anderen Kooperationsformen können prüfen, ob die TI-Geräte von den in der Praxis verbleibenden Ärzten bzw. vom Nachfolger weiter genutzt werden können. Dazu sollten sie sich bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nach den Regularien bei der Vergabe der Betriebsstättennummer (BSNR) erkundigen. Der IT-Dienstleister kann Auskunft zur Anpassung oder Umschreibung von laufenden Verträgen geben.

     

    Bei einer Einzelpraxis erhält der Nachfolger in der Regel eine neue BSNR und hat damit auch selbst Anspruch auf die Pauschalen zum Anschluss an die TI.

     

    • Fristen zur TI-Anbindung

    Der Endspurt beim Anschluss der Praxen an die Telematikinfrastruktur hat begonnen:

     

    • Bis 31.03.2019 müssen Ärzte und Psychotherapeuten die nötige Technik verbindlich bestellen und bis Ende Juni installieren lassen.
    • Ab 01.07.2019 soll dann jede Praxis das Versichertenstammdatenmanagement durchführen. Das sieht der aktuelle Zeitplan der Bundesregierung vor.
     

    (Pressemitteilung der KBV vom 28.03.2019, www.kbv.de/html/1150_39766.php)

    Quelle: ID 45838008