· Nachricht · Referentenentwurf
BMG plant das „Digitale Versorgung Gesetz“
| Mit dem Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (= Digitale Versorgung Gesetz [DVG]) soll die Versorgung der Patienten verbessert werden. Damit einher gehen neue Pflichten für Vertragsärzte, die auch vergütet werden sollen. U. a. ist geplant: |
- Ärzte sollen ab dem Jahr 2021 auf Wunsch des Patienten dessen Gesundheitsdaten in einer elektronischen Patientenakte (ePA) speichern. Dazu sollen auch Impfausweis, Mutterpass, Untersuchungsheft für Kinder und Zahn-Bonusheft gehören.
- Ärzte sollen Videosprechstunden und Telekonsile anbieten (und bewerben).
- Ärzte sollen digitale Gesundheitsanwendungen (Gesundheits-Apps) verschreiben können.
- Die Telematikinfrastruktur (TI) wird zügig ausgebaut ‒ auch in Apotheken und Krankenhäusern und optional für andere Gesundheitsberufe. Ärzte ohne TI-Anschluss sollen ab März 2020 mit einer Honorarkürzung von 2,5 Prozent sanktioniert werden (bislang 1 Prozent ab Juli 2019).
- Einzelheiten zur IT-Sicherheit in der vertrags-(zahn-)ärztlichen Versorgung werden bis zum 31.03.2020 in einer Richtlinie festgelegt.
Weiterführender Hinweis
- Referentenentwurf und weitere Einzelheiten unter www.bundesgesundheitsministerium.de/digitale-versorgung-gesetz.html
Quelle: Ausgabe 06 / 2019 | Seite 1 | ID 45933811