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  • 14.03.2016 · Fachbeitrag · Richtlinien-Änderung

    AU-Bescheinigung: Regelungen zur Rückdatierung und Folgebescheinigung geändert

    | Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dürfen jetzt in Ausnahmefällen bis zu drei Tage rückdatiert werden. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 17. Dezember 2015 beschlossen. Die entsprechende Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) ist am 4. März 2016 in Kraft getreten. |