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  • · Nachricht · Telematikinfrastruktur

    Aktueller Stand zum neuen Versichertenstammdatenmanagement

    | In den kommenden Monaten sollen alle (Zahn-)Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen (TI) angeschlossen sein. Die erste Anwendung wird das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) sein. |

     

    Dafür brauchen die Praxen einen Konnektor, ein E-Health-Kartenterminal, eine elektronische Praxiskarte Security Module Card Typ B (= SMC-B), einen Virtual Private Network-(VPN-)Zugangsdienst und eine Anpassung des Praxisverwaltungssystems (PVS). Die vier bisher von der gematik zugelassenen Konnektor-Anbieter sind KoCo Connector GmbH/CompuGroup Medical, T-Systems, Research Industrial Systems Engineering (RISE) GmbH und secunet Security Networks AG (Übersicht über alle zugelassenen Geräte unter https://fachportal.gematik.de/zulassungen/). Die (Zahn-)Arztpraxen müssen alle erforderlichen Komponenten bis zum 31.03.2019 bestellt und bis zum 30.06.2019 angeschlossen haben ‒ sonst wird das Honorar um 1 Prozent gekürzt. Die Praxisausweise SMC-B können über die jeweils zuständige KZV beantragt werden.

     

    Wichtig | Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) ist für TI keine Pflicht, ersetzt aber den bisherigen Zahnarztausweis und wird später für die Identifizierung des Arztes und seine qualifizierte elektronische Signatur (QES) nötig.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2019 | Seite 2 | ID 45646592