· Fachbeitrag · Telematikinfrastruktur
Der elektronische Praxisausweis (SMC-B) ‒ die wichtigsten Fragen
von Dr. med. dent. Markus Heckner, Geschäftsleitung DENS GmbH, www.zahnarztsoftware.de
| Auch wenn die zwingende Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) um ein halbes Jahr auf den 01.01.2019 verschoben wurde, sollten sich Vertragszahnärzte bereits jetzt darauf vorbereiten und planen. Das betrifft zunächst vor allem den elektronischen Praxisausweis ‒ auch SMC-B genannt (Security Module Card ‒ Typ B). Liegt die SMC-B in den Praxen nicht vor, kann die TI nicht angeschlossen werden. Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen zum neuen Praxisausweis beantwortet. |
Wozu ist die SMC-B gut?
Zunächst ist der Praxisausweis nur für die Authentifikation der Praxis gegenüber den Diensten der TI notwendig. Im Gegensatz zur elektronischen Versichertenkarte (eGK) oder dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) weist die SMC-B nicht die Identität einer Person, sondern einer bestimmten Institution bzw. Praxis nach. Später soll sie Nachrichten, die von der Praxis zu einer anderen Institution geschickt werden, verschlüsseln und signieren.
Nur mit der praxisspezifischen SMC-B können die notwendigen TI-Komponenten ‒ wie der Konnektor und das Kartenterminal ‒ in Betrieb genommen werden. Mit der SMC-B wird der Onlineabgleich der Versichertendaten auf der eGK mit den bei der Krankenkasse registrierten Daten vorgenommen.
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