· Fachbeitrag · Telematikinfrastruktur
Rund 60.000 (Zahn-)Arztpraxen droht jetzt eine Honorarkürzung
| Nach Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) kommen auf rund ein Drittel der insgesamt etwa 180.000 (Zahn-)Arztpraxen in Deutschland Honorarkürzungen rückwirkend zum 01.01.2019 zu, weil diese bis zum 30.06.2019 nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen gewesen sind bzw. nicht die notwendigen Komponenten bestellt haben. |
Der Anschluss an die TI ist Voraussetzung für das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Mit dem VSDM können persönliche Daten und Angaben zur Krankenversicherung der gesetzlich Krankenversicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nicht nur ‒ wie bislang ‒ eingelesen, sondern auch aktualisiert werden. Zudem können Vertragsärzte und -psychotherapeuten elektronisch prüfen, ob die eGK gültig ist. Praxen, die jetzt noch nicht an die TI angeschlossen sind und diesen Anschluss auch nicht fristgerecht bestellt haben, werden mit einer Honorarkürzung von zurzeit 1 Prozent und ab März 2020 von 2,5 Prozent des Umsatzes sanktioniert.