· Fachbeitrag · Telematikinfrastruktur
Vergütung für Technik: Die Pauschalen für die Praxisausstattung bei der Telematikinfrastruktur werden erhöht
| Die KZBV und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) haben sich über höhere Erstattungspauschalen für die Anbindung der Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) geeinigt: Die Bruttopauschale für die Konnektoren wurde für das dritte Quartal 2018 auf 1.719 Euro erhöht. Ab dem vierten Quartal 2018 gilt eine neue Pauschale von 1.547 Euro. Die bisherige Regelung sah ab dem 3. Quartal 2018 eine Pauschale in Höhe von 720 Euro vor. |
Weitere Anpassungen der Pauschalen sind in Zukunft möglich. Denn für die Anbindung der Praxen an die TI sind ein elektronischer Praxisausweis, ein Kartenterminal, ein Konnektor und ein VPN-Zugangsdienst erforderlich. Zurzeit gibt es für die Konnektoren nur wenige Anbieter ‒ es sollen aber weitere Konnektoren-Hersteller von der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) zugelassen werden, die im Markt und bei der Preisgestaltung für Bewegung sorgen dürften.
Außerdem sind die entsprechenden bundesmantelvertraglichen Grundlagen (Grundsatzfinanzierungsvereinbarung und Pauschalen-Vereinbarung) veröffentlicht worden. In diesem Zusammenhang wird das Finanzierungsmodell des elektronischen Praxisausweises (SMC-B) umgestellt. Zudem können unter bestimmten Umständen mehrere mobile Kartenterminals pro Standort beansprucht werden.
Weiterführende Hinweise
- „Der elektronische Praxisausweis (SMC-B) ‒ die wichtigsten Fragen“ (ZP 12/2017, Seite 6)
- „Telematikinfrastruktur (TI) in den Startlöchern: Konsequenzen für die Zahnarztpraxis“ (ZP 09/2017, Seite 3)
- Einen Erklärfilm zur Anbindung an die TI der KZV Sachsen und der KZBV finden Sie unter www.zahnaerzte-in-sachsen.de/presse/pressemitteilungen/pm_erklaerfilm_ti
- Praxisinformationen der KZBV zur TI gibt es unter www.kzbv.de/anbindung-an-die-telematikinfrastruktur.1068.de.html
- Informationen der gematik lesen Sie unter www.gematik.de/telematikinfrastruktur