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  • · Fachbeitrag · Versicherungen

    Rechtsschutz oder doch nur eine Berufshaftpflichtversicherung?

    von Nicole Gerwert, Essen, www.wirtschaftsberatung-fuer-zahnaerzte.de

    | Das Bewusstsein als Zahnarzt, eine Berufshaftpflicht zu benötigen, ist groß. Dabei ist jedoch die Annahme ein Trugschluss, nun gegen mögliche Prozesse vollumfänglich gewappnet zu sein. Denn sollten dem Zahnarzt über Schadenersatzforderungen hinaus strafrechtliche Folgen drohen, kann seine Verteidigung finanziell nur über eine Rechtsschutzversicherung aufgefangen werden. Während im Zivilrecht über Schadenersatz für den Patienten entschieden wird, geht es im Strafrecht um Geld- oder Freiheitsstrafen. |

    Die Rechtsschutzversicherung

    Um in einem Rechtsstreit finanzielle Chancengleichheit zu erzielen, kann die Kostenübernahme im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit existenziell sein. Unübersichtlichkeit und Unsicherheit vor hohen Kosten innerhalb einer juristischen Auseinandersetzung schrecken häufig vor dem aktiven Durchsetzen des eigenen Rechts ab. An dieser Stelle greift eine Rechtsschutzversicherung: Mit dem eigenen Rechtsschutz im Rücken können Vorschüsse für Anwälte und Gerichte, die Vergütung der Rechtsanwälte an sich sowie die Entschädigung von Sachverständigenverfahren getragen werden. Geht ein Streit zugunsten des Gegners aus, können auch dessen Kosten zu den eigenen Lasten fallen und ggf. über eine Rechtsschutzversicherung gedeckt werden.

     

    PRAXISTIPP | Sollten Sie den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ins Auge fassen, sollten Sie die von Ihnen benötigten Leistungsmodule, jeweils den Deckungsschutz und die unterschiedlichen Kostenübernahmen der einzelnen Versicherungsangebote genau prüfen.