· Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsberechnung
Wie hoch dürfen die Lohnkosten für angestellte Zahnärzte ausfallen?
von Stephan Goblirsch, BRZ GmbH, Münster
| Beim Thema Leistung und Kosten angestellter Zahnärzte werden häufig Zahlen in den Raum gestellt, was angeblich üblich und auch fair sein soll. Es liegt in der Natur der Sache, dass sowohl der Praxisinhaber als auch der angestellte Zahnarzt eine für sich vorteilhafte Vereinbarung erzielen möchte. Dabei verstehen die beiden Seiten unter einer fairen Lösung meistens jeweils etwas anderes. In solchen Momenten müssen objektive Kriterien auf den Tisch - und zwar u. a. Gehalts- und Leistungszahlen. |
Maßgebliche Kennzahlen
Eine objektive - also in Zahlen gefasste allgemeingültige Regel - die von Praxisinhabern und angestellten Zahnärzten ohne „wenn und aber“ akzeptiert wird, gibt es nicht. Es gibt aber Möglichkeiten, sich anhand bestimmter Kriterien einer guten Lösung anzunähern. Dabei spielen folgende zwei Kennzahlen eine besonders wichtige Rolle:
- Behandlerlohnkosten im Verhältnis zur erbrachten Leistung des Behandlers: Bei dieser Kennzahl werden die Lohnkosten des Behandlers (= Bruttogehalt zuzüglich Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung) zu den vom jeweiligen Behandler in einem bestimmten Zeitraum erbrachten Leistungen in Euro (Honorar) ins Verhältnis gesetzt.
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