· Fachbeitrag · Zahnarztrecht
Aktuelles zu anstehenden Änderungen für Ihre Zahnarztpraxis im Überblick
von RAin, FAin für MedR Taisija Taksijan, LL.M., Hamburg, legal-point.de
| Heutzutage ist es schwieriger denn je, die aktuelle Rechtslage rund um Ihre Zahnarztpraxis im Blick zu behalten. Neue Regelungen treten kurzfristig in Kraft und wieder außer Kraft, andere werden verlängert und manche wiederum verschoben. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick zur Orientierung über die anstehenden Änderungen mit direkter Auswirkung auf Ihren Praxisalltag. |
1. Heilmittelrichtlinie tritt (erst) am 01.01.2021 in Kraft
Die Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte tritt statt am 01.10.2020 erst am 01.01.2021 in Kraft. Die Verschiebung erfolgte zur Vereinheitlichung des Verordnungsgeschehens in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung als Reaktion auf die Entscheidung, die vertragsärztliche Heilmittel-Richtlinie auf den 01.01.2021 zu verschieben.
Die Richtlinie bestimmt insbesondere die Voraussetzungen, unter denen Zahnärzte Heilmittel wie z. B. Ergo-, Stimm- und Sprachtherapie verordnen dürfen. Geregelt wird auch die Zusammenarbeit zwischen Zahnärzten und Heilmittelerbringern. Zu den Regelungen im Einzelnen wurde in der September-Ausgabe des Informationsdienstes AAZ Abrechnung aktuell (aaz.iww.de) ausführlich berichtet.
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