· Fachbeitrag · Abmahnung
Die richtige Sanktion im Arbeitsverhältnis zur richtigen Zeit ‒ FAQ zur Abmahnung
von RAin Heike Mareck, Externe Datenschutzbeauftragte, Dortmund, kanzlei-mareck.de
| Eine arbeitsrechtliche Abmahnung ist eine formale Aufforderung an den Arbeitnehmer ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Viele Kündigungen des Arbeitsverhältnisses ( ZP 09/2024, Seite 5 ) erfordern eine vorherige Abmahnung. Wie eine Abmahnung auszusehen hat und andere häufig gestellte Fragen (FAQ) beantwortet dieser Beitrag. |
Was gehört in die Abmahnung, damit sie im Ernstfall greift?
Eine Abmahnung an den Arbeitnehmer muss grundsätzlich folgende vier Bestandteile aufweisen. Eine Checkliste zum korrekten Vorgehen finden Sie am Ende des Beitrags und online unter Abruf-Nr. 50186430.
- 1. Konkrete Angabe des beanstandeten Verhaltens, (Beispiel: „Am Donnerstag, dem 28.09.2023 haben Sie Ihre Arbeit erst um 8.30 Uhr und damit 30 Minuten verspätet aufgenommen“).
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