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  • · Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung

    BSG: Zwei Zulassungen mit jeweils hälftigem Versorgungsauftrag für zwei Vertragsarztsitze sind möglich

    | Der Fall: Eine Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) wandte sich dagegen, dass dem in ihrem Bezirk mit hälftigem Versorgungsauftrag an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnarzt eine weitere Teilzulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag im Bezirk der benachbarten KZV erteilt wird. |

     

    Das Bundessozialgericht entschied jedoch am 11. Februar 2015: Mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz ist die Möglichkeit geschaffen worden, lediglich mit hälftigem Versorgungsauftrag an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung teilzunehmen. Damit können einem Arzt oder Zahnarzt auch zwei Zulassungen mit jeweils hälftigem Versorgungsauftrag für zwei Vertragsarztsitze erteilt werden. Ein hälftiger Versorgungsauftrag lässt dem (Zahn-)Arzt zeitlich Raum für andere berufliche Tätigkeiten. Es kommt nicht darauf an, ob die „hälftigen“ Vertragsarztsitze im Bezirk derselben oder zwei verschiedener KVen bzw. KZVen liegen.

     

    Quelle: Bundessozialgericht, Urteil vom 11. Februar 2015, Az. B 6 KA 11/14 R

    Quelle: ID 43207061