12.04.2016 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Geldstrafe für Zahnarzt, weil er von einer 86-Jährigen eine Vorauszahlung für PZR verlangte
| Ein Zahnarzt hatte im Jahr 2009 mit einer Patientin einen „Excellence-Vertrag für individualprophylaktische Leistungen“ abgeschlossen. Hierin hatte sich die damals 86-jährige Patientin verpflichtet, für vier PZR pro Jahr im Voraus 270 Euro zu zahlen. Das ist sowohl ein Verstoß gegen das Berufsrecht als auch die GOZ, befand das Verwaltungsgericht (VG) Münster in einem Urteil vom 30. März 2016 (Az. 19 K 1242/12.T) und verurteilte den Zahnarzt zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro. |
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