10.02.2017 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Kleinbetriebe dürfen arbeitsunfähige Mitarbeiter wegen organisatorischer Probleme kündigen
| In einem sog. Kleinbetrieb mit weniger als zehn Mitarbeitern – wie ihn viele Zahnarztpraxen darstellen – können hohe krankheitsbedingte Fehlzeiten einer Angestellten deren Kündigung rechtfertigen. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung im Fall einer Medizinischen Fachangestellten (MFA) bestätigt, deren lange Fehlzeiten für die Arbeitgeberin erhebliche Probleme mit sich brachten und eine Neueinstellung notwendig machten (Urteil vom 26.08.2016, Az. 1 Sa 89/16). |
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