08.10.2014 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
OLG Hamm: Grober Fehler wegen prothetischer Versorgung ohne vorherige Behandlung einer CMD
| Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat am 4. Juli 2014 entschieden: „Liegt bei einem Patienten eine craniomandibuläre Dysfunktion vor, muss zunächst eine funktionelle Therapie durchgeführt werden. Wird die endgültige prothetische Versorgung – ohne abzuwarten – durchgeführt, liegt darin ein grober zahnärztlicher Behandlungsfehler.“ (Az. 26 U 131/13, Abruf-Nr. 142650). |
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