12.02.2015 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
OLG Karlsruhe: „Verdachtsberichterstattung“ über Zahnarzt war rechtens – die Pressefreiheit hat Vorrang
| Der Fall: In der örtlichen Presse wurde über einen Zahnarzt berichtet, der aufgrund einer Vielzahl von Anzeigen im Verdacht stand, einigen Patienten aus reinem Gewinnstreben gesunde Zähne gezogen und durch Implantate ersetzt zu haben. Zwar wurde der Name des Zahnarztes nicht genannt, jedoch konnte wegen der in dem Beitrag veröffentlichten Details der Name „gegoogelt“ werden. Dagegen wehrte sich der Betroffene vor Gericht. |
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