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  • 11.04.2017 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    OLG Köln: Nutzung einer Prothese mit Mängeln mindert Honorarrückforderungsanspruch des Patienten

    | Die Rückforderung von bereits geleistetem Zahnarzthonorar setzt neben der Unbrauchbarkeit der Versorgung voraus, dass der Patient die Versorgung nicht nutzt. Tut er dies, wird damit ein wirtschaftlicher Wert für den Patienten dokumentiert. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln per Beschluss vom 02.05.2016 (Az. 5 U 168/15, Abruf-Nr. 192139 ). |