31.05.2016 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Zulassungsentzug unabhängig vom und vor Abschluss eines Strafverfahrens möglich
| Eine vertragszahnärztliche Zulassungsentziehung muss nicht zwingend vom Ausgang eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen Abrechnungsbetrugs abhängig gemacht werden. So lautet die Essenz aus einem Beschluss des Sozialgerichts (SG) Marburg vom 4. April 2016 (Az. S 12 KA 827/15). Daher lehnte das Gericht den Antrag eines Zahnarztes – gegen den parallel ein strafrechtliches Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs läuft – auf Aussetzung seines sozialgerichtlichen Zulassungsentziehungsverfahrens ab. |
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