· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Arbeitsverträge und Arbeitszeugnisse jetzt digital!
von RA, FA MedR, ArbR und HGR, Benedikt Büchling, Kanzlei am Ärztehaus, Hagen, kanzlei-am-aerztehaus.de
| Seit dem 01.01.2025 können Sie Arbeitsverträge auch per E-Mail mit Anhang schließen und Arbeitszeugnisse elektronisch ausstellen. Für letzeres können Sie in der Regel auch Ihre QES nutzen, die Sie für Telematik-Infrastruktur eingerichtet haben. |
Arbeitsverträge müssen nicht mehr zwingend in Papierform abgeschlossen werden. Seit dem 01.01.2025 erlaubt das Nachweisgesetz (§ 2 NachwG) den Nachweis der Vertragsbedingungen in Textform. Juristisch meint „Textform“ Briefe ohne Unterschrift, E-Mails, Text- und WhatsApp-Nachrichten. Das heißt: Eine E-Mail mit einem angehängten PDF reicht jetzt häufig aus! Ein Mitarbeiter kann jedoch weiterhin einen schriftlichen Nachweis verlangen, wodurch die Schriftform in bestimmten Fällen sinnvoll bleibt. Und aufgepasst: Verträge mit Wettbewerbsabreden oder Befristungsklauseln müssen weiterhin schriftlich abgeschlossen werden. Ziehen Sie einen Arbeitsrechtler hinzu, bevor Sie das erste Mal einen Arbeitsvertrag komplett digital abwickeln.
MERKE | Arbeitgeber sollten bei der digitalen Übermittlung von Vertragsdokumenten Lesebestätigungen anfordern. Dokumente sollten für den Mitarbeiter leicht zugänglich sein, z. B. über dienstliche E-Mails. |
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