Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Arbeitsverträge und Arbeitszeugnisse jetzt digital!

    von RA, FA MedR, ArbR und HGR, Benedikt Büchling, Kanzlei am Ärztehaus, Hagen, kanzlei-am-aerztehaus.de

    | Seit dem 01.01.2025 können Sie Arbeitsverträge auch per E-Mail mit Anhang schließen und Arbeitszeugnisse elektronisch ausstellen. Für letzeres können Sie in der Regel auch Ihre QES nutzen, die Sie für Telematik-Infrastruktur eingerichtet haben. |

     

    Arbeitsverträge müssen nicht mehr zwingend in Papierform abgeschlossen werden. Seit dem 01.01.2025 erlaubt das Nachweisgesetz (§ 2 NachwG) den Nachweis der Vertragsbedingungen in Textform. Juristisch meint „Textform“ Briefe ohne Unterschrift, E-Mails, Text- und WhatsApp-Nachrichten. Das heißt: Eine E-Mail mit einem angehängten PDF reicht jetzt häufig aus! Ein Mitarbeiter kann jedoch weiterhin einen schriftlichen Nachweis verlangen, wodurch die Schriftform in bestimmten Fällen sinnvoll bleibt. Und aufgepasst: Verträge mit Wettbewerbsabreden oder Befristungsklauseln müssen weiterhin schriftlich abgeschlossen werden. Ziehen Sie einen Arbeitsrechtler hinzu, bevor Sie das erste Mal einen Arbeitsvertrag komplett digital abwickeln.

     

    MERKE | Arbeitgeber sollten bei der digitalen Übermittlung von Vertragsdokumenten Lesebestätigungen anfordern. Dokumente sollten für den Mitarbeiter leicht zugänglich sein, z. B. über dienstliche E-Mails.