· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Die neue Abfrage der eAU bei der ITSG in praxi
von Monika Paersch, Unternehmens- und Praxisberaterin, Hilchenbach
| Ab Januar 2023 bringt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ‒ hoffentlich ‒ Entlastung für Praxisinhaber und Mitarbeiter. Das neue elektronische Meldeverfahren ersetzt die bisherige Papierform, den „gelben Schein“, mit dem Arbeitgeber informiert werden ‒ Details unter iww.de/zp > Abruf-Nr. 47850704 . |
Der Ablauf im Praxisalltag
Der Arzt, der die Arbeitsunfähigkeit testiert, erstellt über seine Praxissoftware eine eAU, die über die Telematikinfrastruktur direkt an die Krankenkasse des Patienten weitergeleitet wird. Der erkrankte Arbeitnehmer informiert seinen Arbeitgeber gemäß § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) umgehend über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Jetzt kann der Arbeitgeber die eAU direkt bei der Krankenkasse abrufen, bei der der erkrankte Arbeitnehmer versichert ist und erhält eine automatische Rückantwort. Dies erfolgt über eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen.
Die Sozialversicherungsträger empfehlen die kostenfreie Software sv.net der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG). Sie unterstützt die Digitalisierung des Gesundheits- und Sozialwesens in Deutschland. Der Praxisinhaber meldet sich in der Software mit seiner Betriebsnummer an. Es erfolgen dann Plausibilitätsprüfungen und neben dem Benutzernamen wird noch ein Kennwort vergeben. Manche Steuerberater unterstützen die Praxen darin, die Abrufe bei der ITSG durchzuführen. Es können dabei zusätzliche Kosten entstehen. Weitere Informationen zu sv.net hier: voge.ly/vglnk92/.
Ausnahmen, bei denen eine elektronische Abfrage nicht möglich ist
- Bei allen privat krankenversicherten Mitarbeitern
- Bei Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Privatarzt
- Bei allen Leistungen zur Rehabilitation, die durch die Krankenkasse, die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung initiiert ist
- Bei Beschäftigungsverboten, wie z. B. nach dem Mutterschutzgesetz
- Bei der Pflege eines erkrankten Kindes
- Bei Krankenhausbehandlungen wegen eines Arbeitsunfalls, die einen stationären Aufenthalt erforderlich machen
Weiterführende Hinweise
- Verspätete Anzeige krankheitsbedingter AU kann ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund sein (ZP 04/2021, Seite 16)
- Stichwort „genesungswidriges Verhalten“ eines Mitarbeiters ‒ das darf der Zahnarzt (ZP 01/2020, Seite 17)
- Was kann der Zahnarzt bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit seiner Mitarbeiter tun? (ZP 09/2015, Seite 16)