· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Diskriminierende Absage eines Stellenbewerbers kann teuer werden!
von RA, FA MedR, ArbR und HGR, Benedikt Büchling, Kanzlei am Ärztehaus, Hagen, kanzlei-am-aerztehaus.de
| Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechtes liegt vor, wenn einem männlichen Bewerber für eine Stelle abgesagt wird mit der Begründung, „unsere sehr kleinen, filigranen Teile sind eher etwas für flinke Frauenhände“. Für die vorgenannte unzulässige Benachteiligung ist eine Entschädigung in Höhe des 1,5-fachen des mit der ausgeschriebenen Stelle erzielbaren Bruttomonatsentgelts angemessen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht ( LAG) Nürnberg mit Urteil vom 13.12.2022 ( Az. 7 Sa 168/22 ). |
Arbeitgeber suchte „flinke Frauenhände“ ...
Mitte April 2019 bewarb sich ein männlicher Interessent auf folgende Stellenanzeige eines Unternehmens: „Für unsere filigranen Automodelle im Maßstab 1/87 H0 suchen wir Mitarbeiter (m/w/d) für unsere Digitaldruckmaschine. Die Teile müssen in die Maschine eingelegt und entnommen werden. Anforderungen:
- Fingerfertigkeit/Geschick
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