08.10.2014 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Ein Vorbereitungsassistent ist kein freier Mitarbeiter
| Ist ein Vorbereitungsassistent zeitlich und organisatorisch in den Betrieb einer Zahnarztpraxis eingebunden, ist er Arbeitnehmer und kein freier Mitarbeiter. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln mit Beschluss vom 11. August 2014 (Az. 6 Ta 192/14, Abruf-Nr. 142645 ) entschieden. |
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