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  • 09.09.2022 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Eingescannte Unterschrift unter Arbeitsvertrag reicht nicht aus

    | Eine eingescannte Unterschrift reicht nicht aus, um einen Arbeitsvertrag wirksam zu befristen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitsvertrag nur für einige wenige Tage geschlossen worden ist. |