07.03.2018 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
LAG Rheinland-Pfalz bestätigt Freiheiten des Arbeitgebers beim Erstellen von Arbeitszeugnissen
| Das Arbeitszeugnis gibt immer wieder Anlass zu Rechtsstreitigkeiten, weil Arbeitnehmer mit der Benotung und sonstigen Formulierungen nicht einverstanden sind. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hat sich jüngst zu einigen Anforderungen an ein Arbeitszeugnis geäußert und kommt dabei zu folgenden Ergebnissen (Urteil vom 09.11.2017, Az. 5 Sa 314/17, Abruf-Nr. 199577 ): |
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