25.06.2024 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
MFA ändert Datum einer Heilmittelverordnung eigenmächtig – fristlose Kündigung rechtens
| Angestellte in (Zahn-)Arztpraxen, die eine (Heilmittel-)Verordnung eigenmächtig ändern, um eigene Fehler zu vertuschen, müssen mit einer fristlosen Kündigung rechnen (Landesarbeitsgericht [LAG] Thüringen, Urteil vom 28.02.2024, Az. 4 Sa 166/23). Zwar betrifft das Urteil eine Arztpraxis, es ist aber grundsätzlich auch auf Zahnarztpraxen übertragbar. Denn Zahnärztinnen und Zahnärzte stellen ebenfalls (Heilmittel-)Verordnungen aus. Zudem dürften heute wohl die meisten Zahnarztpraxen über ein digitales Patientenverwaltungssystem verfügen, in dem zwar keine Verordnungen ausgestellt, aber abrechnungsrelevante Daten gespeichert werden. Idealerweise beugen Inhaberinnen und Inhaber von Zahnarztpraxen Vertuschungsversuchen durch eine offene Fehlerkultur vor. |
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