· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Muss der Arbeitgeber Tattoos und Piercings bei Mitarbeitern dulden?
von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Christian Freund, München, www.zahnarztanwalt-bayern.de
| Tattoos und Piercings sind „in“: Nach einer aktuellen Erhebung hat jeder Vierte zwischenzeitlich ein Tattoo. Gerade bei Jüngeren dürfte die Zahl noch deutlicher höher sein. Im Privatbereich sind Tattoos und Piercings Sache des persönlichen Geschmacks. Anders stellt sich aber die Thematik dar, wenn ein Tattoo oder Piercing während der Arbeit sichtbar ist. Was muss der Praxisinhaber hier bei Mitarbeitern dulden? |
Darf ein Bewerber nach Tattoos oder Piercings befragt werden?
In Bewerbungsgesprächen ist die Frage des Arbeitgebers nach einem Tattoo oder Piercing rechtlich nicht zulässig, weil er damit in die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte des Stellenbewerbers eingreift. Hier sollte der Arbeitgeber also im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs darauf achten, ob der Stellenbewerber ein sichtbares Tattoo oder Piercing hat.
Zulässig wäre aber die Frage, ob der Stellenbewerber bei dem Tragen der vom Arbeitgeber gestellten Praxiskleidung ein dann sichtbares, größeres Tattoo oder Piercing hat. Wenn also der Stellenbewerber am Unterarm ein martialisches Fabelwesen als Tattoo trägt und dies nach der Auffassung des Arbeitgebers nicht in das Erscheinungsbild seiner Praxis passt, kann dem Kandidaten mit dem Hinweis, man habe einen geeigneteren Mitarbeiter gefunden, abgesagt werden. Gleiches gilt für Piercings.
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