15.10.2024 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Schwangerschaftsattest vor Abschluss des Arbeitsvertrags datiert – ist der Arbeitsvertrag wirksam?
| Frage: „Zur Besetzung einer offenen Stelle habe ich mich für eine Bewerberin entschieden und ihr einen unterzeichneten Arbeitsvertrag zugeschickt. Arbeitsbeginn sollte der 01.10. sein. Am 05.08. habe ich den durch die Bewerberin unterzeichneten Vertrag erhalten. Kurz darauf bekam ich von ihr ein weiteres Schreiben mit dem Hinweis, dass sie schwanger sei. Das Attest der Gynäkologin datiert vom 29.07. Ist der Arbeitsvertrag überhaupt wirksam?“ |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig