· Fachbeitrag · Arbeitsschutz
Erkältet in die Zahnarztpraxis ‒ das ist im Umgang mit Beschäftigten und Patienten erlaubt
von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de
| Wer erkältet ist, sollte am besten zu Hause bleiben und sich auskurieren. Aber nicht jeder kann oder will das. Und viele haben dafür aus ihrer Sicht gute Gründe: Der erkältete Patient will seine Behandlung nicht unterbrechen, die erkältete ZFA möchte zwar zu Hause bleiben, aber der Hausarzt stellt ihr keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) aus. Was können Sie als Praxisinhaber und Arbeitgeber in derartigen Fällen tun? |
So gehen Sie mit erkälteten Patienten um
Grundsätzlich sind Sie auch gegenüber einem erkälteten Patienten verpflichtet, den mit ihm geschlossenen Behandlungsvertrag zu erfüllen. Sie können also nicht einfach die Behandlung ablehnen, wenn Sie selbst oder die bei Ihnen angestellten Zahnärzte/ZFA in der Lage sind, diese durchzuführen und es Ihnen zumutbar ist.
Wann aber ist es Ihnen oder Ihren Mitarbeitern nicht mehr zuzumuten, einen erkälteten Patienten zu behandeln? Die Antwort auf diese Frage hängt vom konkreten Fall ab:
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