Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 08.01.2018 · Fachbeitrag · Arzthaftung

    Einheilzeit von drei bis sechs Monaten bei einer Implantatbehandlung ist keine schuldhafte Verzögerung

    | Bei einer Implantatbehandlung stellt eine Einheilzeit von drei bis sechs Monaten keine schuldhafte Verzögerung dar. So lautet die Essenz aus einem Urteil des Landgerichts (LG) Paderborn (Urteil vom 27.09.2017, Az. 4 0 329/16, Abruf-Nr. 198476 ). |