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  • 13.07.2016 · Fachbeitrag · Arzthaftung

    Patientenwunsch rechtfertigt keine Fehlbehandlung

    | Verlangt ein Patient eine Behandlung, die gegen zahnmedizinische Grundsätze verstößt, muss der Zahnarzt diese ablehnen, selbst wenn der Patient den Zahnarzt ausdrücklich darum ersucht hat und eingehend über die Folgen aufgeklärt wurde. Dies bestätigte kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in zweiter Instanz (Urteil vom 24.6.2016, Az. 26 U 116/14). |