· Fachbeitrag · Arzthaftungsrecht
Nachbesserungsrecht des Zahnarztes?
von RAen, FAen für MedR Martina Winkhart-Martis und Dr. Detlef Gurgel, Ratajczak & Partner, Sindelfingen, www.rpmed.de
| Das Recht des Zahnarztes auf Nachbesserung ist ein „Dauerbrenner“ vor Gericht. In seinem Urteil vom 29. Mai 2012 hat das Oberlandesgericht (OLG) Jena im konkreten Fall das Nachbesserungsrecht abgelehnt und die Kriterien hierfür weiter präzisiert (Az: 4 U 549/11, Abruf-Nr. 122609 ). |
Der Fall
Ein Zahnarzt hatte beim Einsetzen eines Inlays Teile einer Kunststofffüllung und darunter befindliche Sekundärkaries sowie an einem weiteren Zahn eine bestehende Randkaries übersehen. Die Patientin brach die Behandlung schließlich ab und suchte einen anderen Zahnarzt auf. Sie verlangte nun Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe der Nachbehandlungskosten. Der Zahnarzt berief sich auf sein Nachbesserungsrecht.
Die Entscheidung
Das OLG Jena lehnt ein Nachbesserungsrecht des Zahnarztes ab. Das Urteil entspricht im Ergebnis - nicht aber in der Begründung - den Vorgaben des BGH. Selbst wenn man das Bestehen eines Nachbesserungsrechts grundsätzlich bejahen würde, wäre ein Nacherfüllungsverlangen des Patienten in folgenden Fällen nicht erforderlich:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig