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  • 04.09.2017 · Fachbeitrag · Außerordentliche Kündigung

    Unbefugte Weitergabe von Patientendaten rechtfertigt fristlose Entlassung

    | Verletzt eine Arbeitnehmerin ihre arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht, indem sie Patientendaten an eine nicht berechtigte Person weitergibt, stellt dies einen wichtigen Grund dar, ihr das Arbeitsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Im Hinblick auf die Schwere eines solchen Vertragsverstoßes kann eine Abmahnung entbehrlich sein, weil sich das Vertrauen des Arbeitgebers in die Diskretion der Arbeitnehmerin nicht wiederherstellen lässt. Zu diesem Ergebnis kam das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg (Urteil vom 11.11.2016, Az. 12 Sa 22/16, Abruf-Nr. 194530 ). |