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  • 05.06.2015 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    „Größter Pfuscher, der mich jemals behandelt hat“: Das Gericht sieht hier eine Beleidigung

    | Eine Facebook-Bewertung, in der ein Zahnarzt als „größter Pfuscher, der mich jemals behandelt hat“ bezeichnet wird, ist beleidigend. Dagegen steht dem Bewerteten ein Unterlassungs- bzw. Beseitigungsanspruch zu. Das hat das Amtsgericht Frankfurt mit Beschluss vom 28. April 2015 entschieden (Az. 32 C 1922/15 (41), Abruf-Nr. 144618 ). |