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  • 04.08.2017 · Fachbeitrag · Berufsrecht / Strafrecht

    Wiederholter Verstoß gegen das Verbot von Faltenunterspritzungen kostete Zahnarzt die Approbation

    | Hartnäckige und langjährige Verstöße gegen das Verbot der Faltenunterspritzung kosteten einen Zahnarzt die Approbation. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf (Az. 7 K 2946/14) jüngst bestätigt. Begründung: Durch sein Verhalten habe sich der Zahnarzt als unzuverlässig und unwürdig für die Ausübung des zahnärztlichen Berufs erwiesen (Beschluss vom 17.05.2017, Az. 13 A 168/16, Abruf-Nr. 195656 195656 ). |