16.02.2016 · Fachbeitrag · Berufsrecht / Wettbewerbsrecht
Zahnärzte dürfen „Botox-Partys“ nur in engen Grenzen durchführen und bewerben
| Wenn Zahnärzte Botox-Behandlungen durchführen und bewerben wollen, so sind dem rechtlich enge Grenzen gesetzt. Dies hat das Landgericht (LG) Hannover in seinem Urteil vom 13. Oktober 2015, Az. 18 O 252/15, einmal mehr bestätigt. |
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