05.07.2018 · Fachbeitrag · Bewertungsportale
„Ein-Sterne-Bewertung“ durch einen Nicht-Patienten – das muss Google löschen
| Google muss die „Ein-Sterne-Bewertung“ eines Kieferorthopäden löschen – so hat das Landgericht (LG) Lübeck entschieden. Begründung: Das Schutzinteresse des betroffenen Arztes sei in diesem Fall höher zu gewichten als die Meinungsfreiheit. Bei Zuwiderhandlung droht Google ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro (Urteil vom 13.06.2018, Az. 9 O 59/17, Abruf-Nr. 202014 ). |
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