03.05.2018 · Fachbeitrag · Datenschutz
BZÄK/KZBV-Broschüre „Datenschutz- und Datensicherheitsleitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV“ grundlegend überarbeitet
| Anlässlich der am 25.05.2018 in Kraft tretenden Datenschutz-Grundverordnung haben die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) den gemeinsamen Leitfaden „Datenschutz- und Datensicherheitsleitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV“ grundlegend überarbeitet. Der Leitfaden soll Zahnärzte dabei unterstützen, sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten und bei Bedarf Änderungen in den Praxisabläufen vorzunehmen. Zudem informiert der Leitfaden über die Anbindung der Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur. Sie finden ihn auf der Website der BZÄK bzw. unter diesem Shortlink: iww.de/s574 . |
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