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  • · Fachbeitrag · Digitalisierung

    Karte vergessen? Wissenswertes zur neuen elektronischen Ersatzbescheinigung

    von Rechtsanwältin Franziska Dickmann, LL.M., D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin, db-law.de

    | Seit Oktober 2024 besteht die Möglichkeit zur Nutzung der elektronischen Ersatzbescheinigung (eEB), wenn ein Versicherter seine Gesundheitskarte vergessen hat oder die Karte in der Praxis nicht eingelesen werden kann, z. B. aufgrund eines Defekts. Die eEB soll die bisherige Ersatzbescheinigung in Papierform ersetzen. Mittels der eEB können die Daten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert sind, direkt in das Praxisverwaltungssystem (PVS) übernommen werden, wenn das PVS die entsprechenden technischen Voraussetzungen erfüllt. |

    Was ist die elektronische Ersatzbescheinigung?

    Rechtsgrundlage für die Nutzung der eEB ist der mit dem sog. Digital-Gesetz (Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens vom 22.03.2024) neu eingeführte § 291 Abs. 9 SGB V. Danach

    • können die Versicherten über eine von ihrer Krankenkasse angebotene Benutzeroberfläche online einen Versicherungsnachweis zur Vorlage in der Praxis anfordern.