· Fachbeitrag · Entwicklung des Zahnarztmarktes
Investoren und Z-MVZ (Teil 5): „Rechtliche Rahmenbedingungen können bei einem Z-MVZ den Weg zum Erfolg ebnen“
| Zahnärzte-MVZ bieten Zahnärzten große Wachstumschancen. Aber auch so mancher Praxisabgeber erhofft sich durch die Gründung einer MVZ-GmbH die Beteiligung eines Investors und einen guten Kaufpreis. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, wo die Knackpunkte bei Kaufverträgen mit Investoren liegen und welche Stellschrauben es bei der Kaufpreisverhandlung und beim Anstellungsvertrag gibt, erläutert Rechtsanwalt Thomas Bischoff aus Köln im Interview. |
Frage: Herr Bischoff, warum gründet ein Zahnarzt ein MVZ?
Antwort: Die Motive sind unterschiedlich. Der eine Zahnarzt möchte z. B. mit anderen Ärzten zusammenarbeiten, was in freiberuflicher Tätigkeit untersagt ist. Ein anderer möchte stärker wachsen, als es der Bundesmantelvertrag für Zahnärzte erlaubt. Demnach darf ein Vertragszahnarzt ja nur zwei Zahnärzte in Vollzeit oder vier in Teilzeit beschäftigen. Um diese Grenzen überschreiten zu können, haben einige Zahnärzte in der Vergangenheit Juniorpartner in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) aufgenommen, was steuerlich und rechtlich hinsichtlich der Selbstständigkeit des Juniorpartners problematisch ist. Mit einem MVZ kann der Zahnarzt ohne diese Probleme wachsen.
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