03.09.2020 · Fachbeitrag · Fristen
Versorgung mit Zahnersatz muss innerhalb von sechs Monaten nach Genehmigung des HKP erfolgen
| Erfolgt die vorgesehene Versorgung der Zähne mit Zahnersatz nicht innerhalb von sechs Monaten nach Genehmigung des Heil- und Kostenplans (HKP), entfällt die erteilte Genehmigung allein bereits durch den Ablauf der sechsmonatigen Frist insgesamt. Deshalb kommt es nicht darauf an, ob die Genehmigung unter Gewährung des einfachen oder sogar darüber hinaus des doppelten Festzuschusses im Sinne des § 55 II 1 SGB V zu erfolgen hatte (Sozialgericht [SG] Neuruppin, Gerichtsbescheid vom 20.05.2020, Az. S 20 KR 143/19). |
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