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  • 30.10.2023 · Fachbeitrag · Gebäudeenergiegesetz

    Das „Heizungsgesetz“ tritt zum 01.01.2024 in Kraft: Was Sie jetzt als Immobilienbesitzer wissen müssen!

    | Nach monatelangen zähen Verhandlungen im Deutschen Bundestag hat der Bundesrat am 29.09.2023 grünes Licht für das Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich „Heizungsgesetz“, gegeben und es kann zum 01.01.2024 in Kraft treten. Welche Inhalte das Gesetz hat, von welchen Fördermöglichkeiten Immobilieneigentümer profitieren können und wie Mieter vor zu hohen Kosten geschützt werden, erläutert ein ausführlicher Onlinebeitrag unter iww.de/zp > Abruf-Nr. 49762451 . |