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  • 08.04.2015 · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Gesundheitsministerium legt eHealth-Gesetz vor

    | Seit dem 1. Januar 2015 ersetzt die elektronische Gesundheitskarte (eGK) beim Zahnarztbesuch die Krankenversichertenkarte. Sie ist Teil des gesetzgeberischen Vorhabens, flächendeckend nutzbringende elektronische Anwendungen für eine Verbesserung der Patientenversorgung einzuführen. Zur Beförderung dieses Prozesses hat das Bundesministerium für Gesundheit im Januar den Entwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen („eHealth-Gesetz“, Abruf-Nr. 144164 ) vorgelegt, das nach Durchlaufen des parlamentarischen Verfahrens voraussichtlich 2016 in Kraft treten wird. |