· Fachbeitrag · Kündigungsfreiheit
Wenn die Arbeit endet, bevor sie angefangen hat
von RAin Heike Mareck, Externe Datenschutzbeauftragte, Dortmund, kanzlei-mareck.de
| Der neue Arbeitsvertrag ist bereits unterschrieben, doch kurz vor dem ersten Tag kündigt eine Seite den Vertrag. Was gilt nun rechtlich, wenn der Arbeitnehmer nicht zum Job antritt? Und was passiert, wenn der Arbeitgeber sich kurzfristig gegen den neuen Arbeitnehmer entscheidet? |
Der Arbeitnehmer kündigt den Arbeitsvertrag vor Antritt
Kann ein Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt direkt wieder gekündigt werden? Ja, sofern die Kündigung vor dem ersten Tag im Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
MERKE | Die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist gilt auch bei der Kündigung vor Arbeitsantritt. Diese beginnt mit dem Eingang der Kündigung, nicht mit dem vertraglich vereinbarten Arbeitsbeginn. Zu diesem Ergebnis kam auch das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 25.03.2004, Az. 2 AZR 324/03). Beispiel: Wenn eine Kündigungsfrist von vier Wochen vereinbart wurde, kann noch vor dem ersten Arbeitstag gekündigt werden, wenn das Schreiben vier Wochen vor dem vereinbarten Zeitpunkt des Arbeitsantritts eintrifft. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig