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  • · Fachbeitrag · Presserecht

    Zahnarzt muss Pressebericht über Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dulden

    von Rainer Hellweg, Fachanwalt für Medizinrecht, armedis Rechtsanwälte, Hannover, www.armedis.de 

    | In einem aktuellen Fall hatte ein Zeitungsverlag im Internet über ein gegen einen Zahnarzt geführtes staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren berichtet. Der Zahnarzt klagte hiergegen. Doch das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschied: Der Zahnarzt musste die Presseberichte dulden ( Urteil vom 2. Februar 2015, Az. 6 U 130/14 ). |

     

    Der Fall

    Auf der Homepage des betroffenen Zahnarztes waren auch Geburtsdatum und Spezialgebiete angegeben. In einem im Internet veröffentlichten Artikel berichtete ein Verlag, dass ein Verfahren gegen einen Zahnarzt „mit einer großen Praxis in A.“ geführt werde. Er habe Zähne gezogen und durch Implantate ersetzt, „ohne dass dies in diesem Umfang medizinisch indiziert gewesen sein soll“. Weiterhin seien bei mehreren Patienten „auffallend viele Zähne gezogen worden“. Berichtet wurde ferner über „rund vier Dutzend Anzeigen“.

     

    Der Zahnarzt wollte die Berichterstattung unterbinden und beantragte eine einstweilige Verfügung. Auch wenn er in den Artikeln nicht namentlich genannt sei, sei er wegen der mitgeteilten Einzelheiten leicht identifizierbar. Die Berichte verstießen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht.