07.05.2024 · Fachbeitrag · Rechtsprechung
Implantatversorgung bei GKV-Versicherten nicht einmal bei Amelogenesis imperfecta!
| Die Rechtsprechung ist sehr restriktiv bei der Bewilligung von Zahnimplantaten für gesetzlich Versicherte. Ein rechtskräftiges Urteil des Landessozialgerichts (LSG) für das Land Nordrhein-Westfalen hat eine solche Behandlung selbst einer Patientin verweigert, die aufgrund Amelogenesis imperfecta alle Zähne im Oberkiefer verliert (Az. L 5 KR 739/22). |
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