20.04.2022 · Fachbeitrag · Rechtsprechung
Krankenkassen dürfen keinen konkreten Zahnarzt vermitteln
| Ein Patient war schon bei mehreren Zahnärzten in Behandlung, aber mit diesen nicht zufrieden. Er wandte sich an seine Krankenkasse und ersuchte diese, ihm einen kompetenten Zahnarzt in Hamburg zu besorgen, der ihm seine Zähne „richtig“ mache. Die Kasse antwortete, dass sie dies nicht dürfe, und verwies zur Zahnarztsuche auf die Internetseite der KZV Hamburg, die er auch direkt um Hilfe bei der Suche nach einem Zahnarzt bitten könne. Sowohl das vom Patienten angerufene Sozialgericht als auch das Landessozialgericht [LSG] Hamburg in der Berufungsinstanz billigten das Verhalten der Kasse: Krankenkassen dürfen einem Patienten keinen konkreten Zahnarzt vermitteln (Urteil vom 21.10.2021, Az. L 1 KR 64/21). |
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