06.12.2017 · Fachbeitrag · Schadenersatz
BGH: Anforderungen an Nachweis des Gewinnausfalls eines unfallgeschädigten Zahnarztes dürfen nicht überspannt werden
| Hat ein Zahnarzt durch Fremdverschulden einen Unfall erlitten, der ihn in seiner Berufsausübung beeinträchtigt, dürfen keine überspannten Anforderungen an die Darlegung seines Gewinnausfalls (Erwerbsschaden) gestellt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urteil vom 19.09.2017, Az. VI ZR 530/16, Abruf Nr. 197425 ) und den Fall selbst an die Vorinstanz zur erneuten Beurteilung zurückverwiesen. Der betroffene Zahnarzt darf nun auf höhere Schadenersatzleistungen hoffen. |
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